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Fachinformationen
Auf dieser Seite finden Sie Beiträge über einige ausgewählte Themen der Psychiatrie und Psychotherapie. Texte für Patienten sind mit [P] gekennzeichnet, solche für ärztliche und psychologische Kollegen mit [K]. Einzelne, für den psychotherapeutischen Behandlungsalltag besonders wichtige Beiträge sind nach oben gesetzt und mit dem Praxislogo bild als „Sticky” hervorgehoben. Bitte wählen Sie die einzelnen Punkte, um den ganzen Beitrag zu lesen. Dort finden Sie auch Hinweise zur Autorenschaft und zum Zeitpunkt der letzten Überarbeitung.
Details zu „Urlaub in der ambulanten Psychotherapie! Urlaub von der ambulanten Psychotherapie? [P]”  
Nachstehend finden Sie einige Gedanken zum Stellenwert des Urlaubs in einer laufenden ambulanten Psychotherapie … und auch einige Hinweise, wie ich dieses Thema in meiner Sprechstunde mittlerweile üblicherweise handhabe.
Ein „Erholungsbedürfnis” von den täglichen Aufgaben, somit der Wunsch nach einer inneren und äußeren Abstandnahme vom Alltag, ist uns allen bekannt. Eine Entsprechung dieses Prinzips ist etwa der aus dem Arbeitsleben bekannte Urlaubsanspruch.
Andererseits begeben wir uns in eine ambulante Psychotherapie, um an belastenden Themen der Vergangenheit und Gegenwart intensiv zu arbeiten. Man mag dies als „Therapiebedürfnis” bezeichnen.
Somit läßt sich sagen, daß „Erholungsbedürfnis” und „Therapiebedürfnis” in einen gewissen Konflikt treten können. Der Mensch braucht im täglichen Leben seinen Urlaub genauso, wie dieser ihn an der Wahrnehmung der ambulanten Psychotherapie hindert.
Nur vordergründig schiene es eine gute Lösung dieses Konflikts, die Laufzeit der ambulanten Psychotherapie einfach um den zwischenzeitlichen Urlaub zu verlängern. Eine solche Streckung der Behandlungsdauer kann nach meiner Erfahrung den persönlichen Entwicklungsprozeß oftmals erschweren und das Ergebnis verwässern. Auch in Hinblick auf diejenigen, die sich noch auf der Warteliste befinden und auf einen baldigen Therapieplatz hoffen, wäre ein solches Vorgehen schwerlich zu rechtfertigen.
Ich habe mir daher über die Jahre meiner psychotherapeutischen Tätigkeit folgendes Vorgehen angewöhnt:
  • Zu Behandlungsbeginn wird die Laufzeit der ambulanten Psychotherapie mit etwa einem halben Jahr bei Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) bzw. etwa einem Jahr bei Langzeittherapie (50 Sitzungen) festgelegt.
  • Verhinderungen meinerseits, etwa durch andere Termine, Fortbildungen oder eigenen (üblicherweise nicht allzu üppig bemessenen) Urlaub werden an die ursprünglich geplante Laufzeit angehängt.
  • Urlaubsbedingte oder sonstige Verhinderungen seitens des Patienten bedingen allerdings keine solche Verlängerung der ursprünglich geplanten Laufzeit. Dies kann etwa heißen, daß bei einem vierwöchigen Urlaub während einer Kurzzeittherapie von bewilligten 25 Sitzungen letztlich nur 21 durchgeführt werden.

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Erstellt von Dr. med. Thomas Brotzler,
letzte Überarbeitung im Mai 2008
 
 

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