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Nachstehend sehen Sie die Details der von Ihnen aufgerufenen Meldung:
Sprechstundentermine in der Arbeitszeit  
Verständlicherweise besteht bei Anfragen oft der Wunsch, Termine außerhalb der Arbeitszeiten zu bekommen. Eine solche Berücksichtigung ist aufgrund meiner Sprechstundenstruktur jedoch nur mit erheblichen Einschränkungen möglich bzw. würde gerade im Spätnachmittagsbereich zu unerträglichen Wartezeiten bereits für Vorgespräche führen. Im Sinne einer ´gerechten Zeitverteilung´ hat es sich bewährt, zwischen regelmäßigen (in der Regel wöchentlichen) Behandlungsterminen und einzelnen Vorgesprächsterminen (zur Abklärung und Weichenstellung) vor der eigentlichen Psychotherapie zu unterscheiden.
Bei den Behandlungsterminen werde ich Ihre individuellen zeitlichen Gegebenheiten natürlich berücksichtigen bzw. Sie zu Absprachen mit dem Arbeitgeber hinsichtlich einer Freistellung zu Terminen tagsüber ermuntern. Die Psychotherapie ist mittlerweile durchaus in der ´Mitte der Gesellschaft´ angekommen und es gibt nicht wenige Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten im Rahmen betriebsinterner Möglichkeiten darin zu unterstützen bereit sind.
Bei den Vorgesprächsterminen jedoch, die ihrer Natur nach unregelmäßig und gering an Zahl sind, kann ich auf solche individuellen Gegebenheiten keine Rücksicht nehmen, zumal hier nach meinem Dafürhalten der arbeitsrechtliche Passus des ´nicht anders planbaren Arztbesuchs´ greift. Bei meiner Internetrecherche fand ich mehrere einschlägigen Seiten folgenden Wortlauts: "Der wohl häufigste Fall in der Praxis ist der, dass man einen Arzt aufsuchen muß, aber außerhalb der eigenen Arbeitszeit keinen Termin bekommt. Hier muß wieder differenziert werden. Handelt es sich um notwendige Untersuchungen, die der Arzt nur zu bestimmten Zeiten durchführt, ist der Arbeitnehmer bei Lohnfortzahlung freizustellen. Eine Einschränkung der freien Arztwahl des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber findet nicht statt."
 
Meldung 3 (Stand 01.08.2017)  

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